|
|
|
ARTIKELLISTEN & BILDER
WERDEN IM PDF-FORMAT
GEÖFFNET !
|
|
|
|
|
-
AGB - |
|
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
|
1. |
Einhaltung
waffenrechtlicher Vorschriften
Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur gegen Vorlage
von gültigen Dokumenten geliefert, z.B. Jagdschein im Original
oder amtlich bestätigte Fotokopie (nicht älter als 14 Tage),
Waffenbesitzkarte oder Munitionserwerbschein im Original. Pulver kann
nur gegen Vorlage des Original-Sprengstoff-Erlaubnisscheines in unseren
Filialen erworben werden. Erwerbscheinfreie Waffen (z.B. Luftdruckwaffen,
Signalwaffen, usw.) liefern wir nur gegen amtliche Bestätigung
(Kopie Personalausweis) oder im Original, dass der Erwerber das 18.
Lebensjahr vollendet hat. Weitere Information finden Sie am Ende der
AGBs.
|
2. |
Vertragsgegenstand
Falls einer unserer Lieferanten uns nicht mit der bestellten Ware
beliefert, sind wir zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall
wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das
bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der evtl. bereits
bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten
sind weder Beschaffenheitsangaben noch Garantien. Garantien liegen
nur dann vor, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
Die Firma Lieder Schießsport kann verlangen, dass eine Bestellung
schriftlich abgegeben oder schriftlich bestätigt wird.
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die Firma
Lieder Schießsport zustande. Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich
eine besondere Annahmeerklärung gewünscht wird, braucht
ihm die Firma Lieder Schießsport gemäß § 151
Satz 1 BGB keine besondere Annahmeerklärung zu überlassen.
Bestellt der Kunde per Internet, so wird der Zugang der Bestellungen
unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt.
|
3. |
Widerrufsrecht
und Belehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei
einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert
insgesamt bis zu EUR 40,- beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für folgende Waren bzw. Warengruppen:
Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren
Versiegelung geöffnet wurde(n), Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte
sowie Bücher, soweit deren Klarsichtschutzhülle geöffnet
worden ist, Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind. Dazu gehören insbesondere auch Sonderbestellungen des Kunden,
wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.,
Waren, die nach Kundenspezifikation aus Standardkomponenten konfiguriert
werden, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen wurden, Waren,
die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben können, vom Kunden aufgebaute
Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut wurden,
Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, soweit deren Versiegelung oder
Verpackung geöffnet wurde, Meterware, Verbrauchsmaterial, soweit
die Originalverpackung geöffnet worden ist.
|
4. |
Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte die Firma Lieder Schießsport nach Vertragsabschluß
feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr
verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert
werden kann, wird der Vertragspartner unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit informiert. Die Firma Lieder Schießsport
kann dem Kunden eine objektiv zumutbare, in Qualität und Preis
gleichwertige, Ware oder Dienstleistung anbieten.
|
5. |
Lieferung
Bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem
Transportweg wird der Kunde die die Firma Lieder Schießsport
schnellstmöglich informieren. Versandpreise ersehen Sie in unseren
versandinformationen.
|
6. |
Preis
Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung
in Deutschland gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche
Mehrwertsteuer-Erhöhung erfolgen, ist die Firma Lieder Schießsport
zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt.
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Rechnung, per Nachnahme oder per
Bankeinzug zahlen. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir
uns entsprechend der jeweiligen Bonität vor, die von Ihnen erbetene
Lieferung nur gegen Nachnahme/Sofortzahlung zu tätigen. Wir behalten
uns weiterhin vor, in Einzelfällen erst nach Anzahlung auszuliefern.
Dieses teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss mit.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Firma Lieder Schießsport
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% Punkten über dem
von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a.
zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden
ist, ist die Firma Lieder Schießsport berechtigt, diesen geltend
zu machen.
|
7. |
Eigentumsvorbehalt
Die Firma Lieder Schießsport behält sich das Eigentum an
aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zu
deren endgültiger und vollständiger Zahlung vor.
Soweit die Firma Lieder Schießsport im Rahmen der Gewährleistung
eine voll bezahlte Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart,
dass das Eigentum an der auszutauschenden, zurückzusendenden
Ware vom Kunden auf die Firma Lieder Schießsport und umgekehrt
das Eigentum an der Austauschware von der Firma Lieder Schießsport
auf den Kunden in dem Zeitpunkt übergeht, in dem die Zustellung
der Sendung an den jeweils bestimmten Empfänger erfolgt.
Verpfändungs- und Sicherungsübereignung von Waren, die Eigentum
der Firma Lieder Schießsport sind, ist ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Einwilligung untersagt, bei Pfändungen Dritter und
sonstigen das Interesse der Firma Lieder Schießsport berührenden
Ereignissen ist der Firma Lieder Schießsport sofort schriftlich
Mitteilung zu machen, bei Pfändungen unter Übersendung des
Pfändungsprotokolls.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist pfleglich zu behandeln
und instand zu halten.
|
8. |
Gebrauchsinformationen
Mitgelieferte Gebrauchsinformationen sind vor Benutzung der Ware aufmerksam
zu lesen.
Der Kunde muss bei Überlassung der Produkte, soweit gesetzlich
zulässig, an eine andere Person dieser auch die Gebrauchsinformationen
weitergeben und zum lesen auffordern.
|
9. |
Mängelhaftung
Die Firma Lieder Schießsport haftet dafür, dass die Produkte
zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit
haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für
die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche
Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen
der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der
Sache und/oder der Ankündigung des Herstellers erwarten kann.
Die Dauer der Gewährleistung bei Neuware beträgt zwei Jahre.
Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. Die Dauer der Gewährleistung
für Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr.
Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB
nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen.
Schadenersatzansprüche wegen Mängeln der Sachen sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass die Firma Lieder Schießsport die Mängel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Ware übernommen oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit
oder Körper verursacht hat.
Die Erklärung des Rücktritts oder der Minderung sowie, sofern
nicht ausgeschlossen,das Verlangen von Schadenersatz statt der Leistung
oder von Aufwendungsersatz bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf natürlichen
Verschleiß und nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang
durch fehlerhafte, nachlässige, nicht bestimmungsgemäße
oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung verursacht
werden. Von den Gewährleistungsansprüchen ebenfalls nicht
erfasst werden Schäden, die infolge einer Nichtbeachtung der
Gebrauchsanweisung, infolge unzureichender Wartung, fehlerhafter,wiedergeladener,nicht
CIP zugelassener oder sonst ungeeigneter Munition oder auch infolge
ungeeigneter Pflegemittel oder deren unsachgemäßen Gebrauchs
entstehen. Des weiteren erstrecken sich die Gewährleistungsansprüche
nicht auf Schäden aufgrund höherer Gewalt oder von Umwelteinflüssen,
ferner nicht auf Schäden, die aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse verursacht werden, welche nach Sinn und Zweck des Vertrags
nicht vorausgesetzt sind. Nicht erfasst von Gewährleistungsansprüchen
werden auch Schäden, die auf eine unsachgemäße und/oder
wesentliche Änderung oder auf Instandsetzungsarbeiten durch den
Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
Holzteile, insbesondere Schäfte, sind ein natürliches Produkt
und unterliegen in Farbe und Maserung einer natürlichen Verschiedenheit;
Farbton- oder Maserungsabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation.
Gravuren sind eine künstlerische Leistung, die entsprechend der
jagdlichen Tradition erbracht werden und in jedem Einzelfall ein Unikat
darstellen, unwesentliche oder zumutbare Abweichungen berechtigen
nicht zur Reklamation.
|
10. |
Haftung
Die Firma Lieder Schießsport haftet im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden
oder auf den Grad des Verschuldens ankommt, haftet die Firma Lieder
Schießsport nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Soweit in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, sind Schadenersatzansprüche
des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
ausgeschlossen.
|
11. |
Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Firma Lieder Schießsport
und Kunden, sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet
deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11.04.1988 ist ausgeschlossen.
Die oben angeführten Bestimmungen lassen zwingende Regelungen
des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag
abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der
Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen
in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
|
12. |
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für Zahlungen und Lieferungen ist der
Geschäftssitz der Firma Lieder Schießsport.
|
13. |
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder nachträglich werden, so soll hierdurch
die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt
werden. Für diesen Fall gilt anstelle der unwirksamen Regelung
eine wirksame Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich,
den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck
unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen
Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt sinngemäß,
soweit der Vertrag eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
|
|
|
|
 |
|
Hinweise
zum Waffen- und Munitionserwerb
Bundeswaffengesetz das Waffenrecht
Das Gesetz ist seit dem 1. April 2003 gültig. Am 11. Juli 2003 hat
der Bundesrat die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung beschlossen. Für
Jäger und Sportschützen sowie Waffensammler gelten demnach
folgende Bestimmungen:
Jäger:
Inhaber eines gültigen Jagdscheins sind zum Erwerb von Jagdwaffen
berechtigt. Alle Waffen von Jägern werden weiterhin auf der grünen
WBK eingetragen. Erworbene (erlaubsnispflichtige) Waffen sind innerhalb
von 14 Tagen zur Eintragung bei der Behörde zu melden. Langwaffenmunition
darf weiterhin auf den Jagdschein erworben werden. Für Kurzwaffenmunition
benötigt der Jäger eine Erwerbsberechtigung, die durch Eintrag
in die grüne Waffenbesitzkarte erteilt wird. Jagdscheininhaber müssen
kein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und
bis zu 2 Kurzwaffen nachweisen. Für Kurzwaffen ist jedoch weiterhin
ein Voreintrag erforderlich. Die Altersgrenze für den Erwerb von
Schusswaffen wurde von 16 auf 18 Jahre erhöht. Inhaber eines Jugendjagdscheins
dürfen keine eigenen Waffen (auf Dauer) erwerben. Sie dürfen
jedoch Jagdwaffen während der Ausübung der Jagd oder während
des Trainings im jagdlichen Schießen erwerben, besitzen oder ohne
besondere Erlaubnis führen.
Sportschützen:
Es gibt weiterhin 2 Arten des Waffenerwerbs, d.h. über die grüne
und die gelbe Waffenbesitzkarte. Die gelbe Waffenbesitzkarte ist in Ihrem
Umfang erheblich erweitert worden. Bisher berechtigte Sie nur zum Erwerb
von Einzellader-Langwaffen in unbegrenztem Umfang.
Seit dem 1. April 2003 kann man eine gelbe WBK auch zum Erwerb und
Besitz von folgenden Waffen beantragen: |
|
|
Einzellader-Langwaffen
mit gezogenen und glatten Läufen |
|
|
Repetier-Langwaffen
mit gezogenen Läufen ( z.B. mehrschüssige Repetierbüchsen
) |
|
|
Einläufige
Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition |
|
|
Mehrschüssige
Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung ( Perkussionswaffen
) |
|
Alle Waffen, die zukünftig auf die gelbe WBK erworben werden, sind
zahlenmäßig für Sportschützen nicht beschränkt.
Voraussetzung für die Erteilung einer gelben WBK ist die Mitgliedschaft
in einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes. Weiterhin
muss der Sportschütze nachweisen, dass er als Mitglied seit mindestens
12 Monaten (nicht mehr 6 Monate) den Schießsport regelmäßig
betreibt. Dies hat der anerkannte Schießsportverband oder ein ihm
angegliederter Teilverband zu bescheinigen, nicht mehr der Verein.
Des Weiteren hat der Sportschütze ein gesetzlich anerkanntes Bedürfnis
zum Erwerb und Besitz von bis zu drei halb-automatischen Langwaffen und
bis zu zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition.
Auch wird es weiterhin für Sportschützen möglich sein,
mehr Waffen zu erwerben, als in diesem Kontingent festgelegt sind. Hierfür
ist dann wie bisher auch schon erforderlich, dass mit Hilfe
einer Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft gemacht
wird, dass die weitere Waffe entweder |
|
|
zur Ausübung
einer weiteren Disziplin nach Sportordnung des Verbandes benötigt
wird, oder |
|
|
zur Ausübung
des Wettkampfsports erforderlich ist. |
|
Alle Waffen, die Sportschützen erwerben und besitzen dürfen
und die nicht über die gelbe WBK ohne Einzelbedürfnisnachweis
erworben werden, sind auf die grüne Waffenbesitzkarte einzutragen.Um
einen Voreintrag für eine bestimmte Waffe zu bekommen, muss bei
Sportschützen durch Verbandsbescheinigung glaubhaft gemacht werden,
dass: |
|
1. |
man als Mitglied
seit mindestens 12 Monaten (zuvor 6 Monate) den Schießsport
in einem Verein regelmässig betreibt und |
|
2. |
die zu erwerbende
Waffe für eine Sportdisziplin nach Sportordnung des Schießsportverbandes
zugelassen und erforderlich ist. |
|
Der Voreintrag berechtigt zum Erwerb binnen eines Jahres. Erworbene Waffen
sind innerhalb von 14 Tagen zur Eintragung bei der zuständigen Behörde
zu melden. Ein Bedürfnis für den Erwerb der für die Sportwaffen
bestimmten Munition wird bei Mitgliedern anerkannter Schießsportverbände
vom Gesetz als gegeben angesehen. Die Erwerbsberechtigung wird durch
Eintrag in die Waffenbesitzkarte bei der jeweiligen Waffe erteilt, für
andere, nicht in der eigenen WBK eingetragene Waffen, kann eine Munitionserwerbsberechtigung
durch einen Munitionserwerbsschein erteilt werden. Dieser ist für
den Erwerb von Munition sechs Jahre gültig und für den Besitz
unbegrenzt.
Wie schon bei Jägern werden auch bei Sportschützen Alterserfordernisse
an den Waffenerwerb (persönliche Eignung) gestellt. Sportschützen
dürfen Schusswaffen erst ab dem 21. Lebensjahr erwerben. Dies gilt
nicht für Schusswaffen bis 5,6 mm (200 Joule Mündungsenergie)
und für Einzellader-Flinten mit Kaliber 12 und kleiner (d.h. Altersgrenze
18 Jahre). Sportschützen, die Großkaliberwaffen erwerben wollen
und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein fachärztliches
Gutachten vorlegen, welches ihnen die persönliche Reife bescheinigt.
Waffensammler:
Die rote (rosa) WBK für Waffensammler und Waffensachverständige
wird es weiterhin geben. Eine behördliche Einzelgenehmigung für
den Erwerb der auf der Vorderseite aufgeführten Waffen des Sammlergebiets
ist nicht erforderlich.
Waffenaufbewahrung erlaubsnispflichtiger Waffen:
Grundsätzlich gilt: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat
die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese
Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Dies ist die allgemeine Regelung zur Aufbewahrung, die das Waffengesetz
in § 36 Abs. 1 trifft. In der Durchführungsverordnung sind
Mindestanforderungen für die Aufbewahrung von Langwaffen, Kurzwaffen
und Munition definiert. Die Mindestanforderungen gelten bundeseinheitlich
und somit für alle Bundesländer gleich. Nachfolgend einige
Besonderheiten:
|
|
1. |
Überkreuzverwahrung
ist zulässig: d.h. in einem A- oder B-Schrank darf Munition auch
mit Waffen zusammen verwahrt (d.h. nicht durch separates Innenfach
getrennt) werden, wenn die Kaliber der Munition nicht zu den Kalibern
der Waffen passen |
|
2. |
gemeinschaftliche
Aufbewahrung ist zulässig: d.h. Personen, die Waffen besitzen
und in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen ihre Waffen
in einem oder mehreren gemeinsamen Behältnissen aufbewahren. |
|
Achtung: Gesetzesänderung
!
Die neuen Transport-Vorschriften für den Transport von Munition:
In der Anlage 2 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
wurde für den innerdeutschen Transport geregelt, dass für Fahrzeuge
im Straßenverkehr, die in Deutschland zugelassen sind, die internationalen
Vorschriften (ADR) bei der Beförderung von Patronen nur bis zu 5
kg Bruttomasse pro Fahrzeug gelten. Wenn man nur alleine an den Kauf
und die Beförderung von Jagd- oder Sportschrotpatronen denkt, so
ist diese 5 kg-Grenze reichlich knapp bemessen. In dieser Gesetzesvorlage
steht die Vorschrift: Sie haben bei einer Beförderung von mehr als
5 kg Munition einen Feuerlöscher mit mindestens 2 kg der Brandklasse
A, B und C mitzuführen. GLORIA Feuerlöscher Brandklasse A,
B und C, Inhalt: 2 kg. |
|
|
-
Lieder Schießsport - |
|